Vor dem Familiengericht Haifa in Israel ging es um ein Testament vom 21. Mai 2012. Der vom Gericht bestellte Sachverständige hielt es für durchaus möglich, dass die strittigen Unterschriften nicht vom Verstorbenen stammten. Er erhielt weitere Vergleichsunterschriften und später ein drittes Original des Testaments. Auch nach dessen Prüfung und einer erneuten Befragung blieb er bei seiner vorsichtigen Einschätzung.
Was ergab die Beweisaufnahme?
Am 30. April 2021 gab das Gericht dem Einwand statt und versagte die gerichtliche Bestätigung des Testaments (Verfahren 58464-12-12 und 61142-12-12). Es würdigte Gutachten und Zeugenaussagen gemeinsam. Die Echtheit war nicht hinreichend belegt. Das Gericht betonte, dass damit weder eine Fälschung nachgewiesen noch ein etwaiger Urheber identifiziert sei.
Bei einer bestrittenen Unterschrift auf einem Vertrag, Testament oder Zahlungsauftrag stellen sich zwei Fragen: Was lässt sich am Dokument feststellen, und welche rechtlichen Schritte kommen infrage? Die Kanzlei Tzion Bahalul vertritt Mandanten in Israel in Zivilverfahren wegen Betrugs und bei der Rückforderung von Geldern.